Sommerferien-Angebot
blindfold-Yoga (Präsenz)
Im Gegensatz zu „eyes shut tight (Augen zu und durch)“ möchte „blindfold yoga (Yoga mit verbundenen Augen)“ Euch unterstützen, Eure Sinne beim Üben noch mehr zurückzuziehen. Es geht darum, sich von der Wahrnehmung durch die Augen zu lösen, indem Ihr mit einer Augenbinde oder geschlossenen Augen in die Übungen geht. Ihr lernt, mit Euren Händen, Ohren, mit jedem Nerv Eures Körpers Euch im Raum zu orientieren, nach innen zu lauschen und in die Tiefe zu gehen. Das Vertrauen in Euren Körper und in Euch selbst wird gefördert.
Es ist ratsam, ca. 1½ Stunden vor Beginn nicht mehr zu essen.
Bitte bequeme Kleidung und eigene Yogamatte mitbringen.
I
Die Übungen sind sowohl für Anfängerinnen und Anfänger als auch für Geübte geeignet.
Ort:
Hebammenpraxis Kriechbaum, Belfortstraße 8, Haidhausen, Nähe Ostbhf.
Termin:
montags 19:30 - 20:45 Uhr
(04.08./11.08./18.08./25.08./01.09./08.09./15.09.2025)
Preis:
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Ihr erhaltet eine Anmeldebestätigung.
Der Kursus wird nicht von der Krankenkasse bezuschusst. Eine Probestunde ist nicht möglich.
Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin entscheidet in eigener Verantwortung, ob seine/ihre körperliche und psychische Verfassung geeignet ist, an den gewünschten Yoga-Einheiten teilzunehmen. Sofern hieran für den Teilnehmer/die Teilnehmerin Zweifel bestehen, ist vor einer Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Teilnahme für den Fall einer Schwangerschaft, bei Herz-Kreislauf-Beschwerden, schwerwiegenden Lungenerkrankungen, akutem Bandscheibenvorfall und akut zu behandelnden oder medikamentös eingestellten psychischen Erkrankungen.
Mit seiner/ihrer Teilnahme erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass seine/ihre Teilnahme unter gesundheitlichen Gesichtspunkten unbedenklich ist und keine der genannten Kontraindikationen vorliegt.
Die Yogalehrende haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die sie verursacht
oder für die sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verantwortlich ist. Zur Absicherung berechtigter Schadenersatzforderungen unterhält die Yogalehrende eine Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Deckungssummen:
3.000.000,00 Euro – für Personenschäden
100.000,00 Euro – für Sachschäden
Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, dass die gesetzliche Schadenersatzpflicht der Yogalehrenden auf diese Deckungssumme maximiert wird.