Ab sofort sind auch bei B_YOGA die Corona-Regeln aufgehoben.
PCR- oder Schnelltest: Zur Nutzung des Yogastudios müßt Ihr aufgrund der behördlichen Vorgaben entweder ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negatives Schnelltest-Ergebnis (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen.
Nachweis Impfschutz:
Wenn Ihr bereits über einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verfügst und Eure letzte Impfung mindestens 14 Tage her ist, benötigt Ihr keine Testbescheinigung mit
Covid-negativem Ergebnis, sondern nur Euren Impfpass als Nachweis.
Genesen:
Auch wenn Ihr bereits eine Covid-19-Erkrankung überstanden habt, benötigt Ihr keine Testbescheinigung mit Covid-negativem Ergebnis. Als “genesen” gelten Personen laut behördlicher Definition, die
über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem
elektronischen Dokument verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.
Aufgrund der momentanen Hygienevorschriften und den damit verbundenen Abstandsregelungen sind die Plätze in den Kursen begrenzt. Eine Anmeldung ist daher erforderlich.
Da ich verpflichtet bin, die Kontaktdaten aller Teilnehmer zu dokumentieren, bitten ich Euch Euer Anmeldung mit Adresse und Telefonnummer zu vervollständigen. Dies garantiert einen reibungslosen Ablauf vor Ort.
Vielen Dank für Eurer Verständnis und Eure Unterstützung!