Sommerferien-Angebot
Yoga für den Beckenboden (Präsenz)
(nicht in der Schwangerschaft)
Während der Sommerferien habt Ihr habt die Möglichkeit, Euren Beckenboden zu trainieren. Voraussetzung ist, dass Ihr diese Muskelgruppe bereits ansteuern könnt und nicht schwanger seid. Rumpfstabilisation, Gleichgewicht oder Schutz vor Inkontinenz verlangen einen gut funktionierenden Beckenboden. Wenn er gut arbeitet, können wir auch eine Erhöhung der allgemeinen Leistungsfähigkeit bewirken.
Übungen zur Wahrnehmung und Stärkung des Beckenbodens, der Bauch- und Rückenmuskulatur, vitalisierende Yogaübungen, dies alles in Verbindung mit Atem- und Entspannungsübungen, möchten Euch dabei unterstützen, einen guten Bezug zum Körper aufzubauen und Eure Körpermitte zu kräftigen.
Es ist ratsam, ca. 1½ Stunden vor Beginn nicht mehr zu essen.
Bitte bequeme Kleidung und eigene Yogamatte mitbringen.
I
Die Übungen sind sowohl für Anfängerinnen und Anfänger als auch für Geübte geeignet.
Ort:
Hebammenpraxis Kriechbaum, Belfortstraße 8, Haidhausen, Nähe Ostbhf.
Termin:
montags 19:30 - 20:45 Uhr
(29.07./05.08.08./12.08./19.08./26.08./02.09./09.09.2024)
Preis:
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Anmeldung per Mail: fellermeier@b-yoga.de
Ihr erhaltet eine Anmeldebestätigung.
Der Kursus wird nicht von der Krankenkasse bezuschusst. Eine Probestunde ist nicht möglich.
Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin entscheidet in eigener Verantwortung, ob seine/ihre körperliche und psychische Verfassung geeignet ist, an den gewünschten Yoga-Einheiten teilzunehmen. Sofern hieran für den Teilnehmer/die Teilnehmerin Zweifel bestehen, ist vor einer Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Teilnahme für den Fall einer Schwangerschaft, bei Herz-Kreislauf-Beschwerden, schwerwiegenden Lungenerkrankungen, akutem Bandscheibenvorfall und akut zu behandelnden oder medikamentös eingestellten psychischen Erkrankungen.
Mit seiner/ihrer Teilnahme erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass seine/ihre Teilnahme unter gesundheitlichen Gesichtspunkten unbedenklich ist und keine der genannten Kontraindikationen vorliegt.
Die Yogalehrende haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden, die sie verursacht
oder für die sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verantwortlich ist. Zur Absicherung berechtigter Schadenersatzforderungen unterhält die Yogalehrende eine Berufshaftpflichtversicherung mit
folgenden Deckungssummen:
3.000.000,00 Euro – für Personenschäden
100.000,00 Euro – für Sachschäden
Zwischen den Vertragsparteien wird vereinbart, dass die gesetzliche Schadenersatzpflicht der Yogalehrenden auf diese Deckungssumme maximiert wird.